Falls Sie Anspruch auf einen kostenfreien Corona-Schnelltest haben, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis zum Termin mit. Folgende Personen haben Anrecht auf einen kostenlosen Bürgertest:
- Kunden die in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Kunden die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft bzw. wegen medizinischer Kontraindikation in den letzten 3 Monaten nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnte.
- (gilt nur bis zum 31. Dez 2021): Kunden die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder eine Schwangerschaft vorliegt (auch stillende Mütter) oder Student(in) ist und bereits eine Schutzimpfung mit einem anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut anerkanntem Impfstoff (Liste hier) erhalten haben.
- Kunden die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen bzw. in den letzten 3 Monaten teilgenommen haben.
- Kunden die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion in Quarantäne befinden und die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.